Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Privatpraxis für medizinische Hypnotherapie und Psychotherapie
Inhaber: Oliver P. Müller
Heilpraktiker für Psychotherapie
Am Weinberg 3
35469 Allendorf (Lumda)
Telefon: +49 6407 404 8980
Internet: www.hypnotherapie-hessen.de
E-Mail: mueller@hypnotherapie-hessen.de
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Oliver P. Müller (nachfolgend “Heilpraktiker für Psychotherapie“ genannt) und dem/der Klienten/in (nachfolgend "Klient" genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrages
1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, die Heilkunde auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
2. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht durchführen kann oder darf oder eine Behandlung ihn in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen (z.B. für Beratung oder die Durchführung eines Anamnesegespräches) erhalten.
§ 3 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Leistungen gegenüber dem Klienten dergestalt, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie anwendet.
2. Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient frei, nachdem er vom Heilpraktiker für Psychotherapie über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker für Psychotherapie befugt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen.
3. Ein Behandlungserfolg kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
4. Eine Behandlung von körperlichen Beschwerden, die ihre Ursache auf seelischer Ebene haben, ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Klient im Vorfeld der Behandlung etwaige organische Ursachen für die körperlichen Beschwerden ärztlicherseits hat ausschließen lassen.
5. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
§ 4 Mitwirkung des Klienten
Der Klient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist in diesem Fall jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient dem Behandlungsgeschehen gegenüber ablehnend agiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder unzureichend erteilt und damit eine erfolgreiche Zusammenarbeit verhindert.
§ 5 Honorar, Terminvergabe, Stornierung
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wurden die Honorare nicht individuell zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten vereinbart, gelten die Sätze der aktuellsten Preisliste des Heilpraktikers für Psychotherapie. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
2. Ausstehende Honorare sind grundsätzlich unmittelbar nach jeder Sitzung in bar gegen Erhalt einer Quittung zu entrichten. Der Heilpraktiker für Psychotherapie behält sich vor, dem Klienten in Ausnahmefällen die Zahlung per Überweisung zu ermöglichen. In diesem Fall wird dem Klienten eine Rechnung gestellt, die mit sofortiger Fälligkeit und ohne Abzug von Skonto zu überweisen ist.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt seine Praxis als Bestellpraxis, d.h. eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache über Telefon oder E-Mail. Kann der Klient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so muss er den Heilpraktiker für Psychotherapie spätestens zwei Werktage vorher darüber informieren. Bei späterer Absage oder Terminverschiebung oder bei Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
4. Kann der Heilpraktiker für Psychotherapie den vereinbarten Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder ähnlichem nicht wahrnehmen, ist er berechtigt, den Termin zu verschieben. Er wird in diesem Fall den Klienten schnellstmöglich verständigen und Ersatztermine anbieten. Für den Klienten besteht dabei kein Anspruch auf Übernahme etwaig entstandener Anfahrtskosten oder sonstiger Kosten.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
1. Hat der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte (oder glaubt er es diesen Anspruch zu haben) wird § 5 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2. Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 3 Absatz 2 den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie nach § 3 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 7 Vertraulichkeit
1. Alle Klientendaten werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie vertraulich behandelt. Bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten werden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehepartner, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu und er kann diese auch nicht herausverlangen. Absatz 2 bleibt davon unberührt. Sofern der Klient eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
§ 8 Rechnungsstellung
Nach Abschluss der gesamten Behandlungsphase erhält der Klient auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Behandlungszeitraum und alle Leistungsarten inklusive Diagnose. Wünscht der Klient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dies dem Heilpraktiker für Psychotherapie entsprechend mitzuteilen.
§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Gießen.
Stand: 01. November 2016